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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer an Präsenz- und digitalen Veranstaltungen durch den Betreiber des BIM LÄB BW - viscan gmbh

1.1 Leistungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. Die viscan GmbH, im Folgenden viscan genannt, erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm.

Die viscan behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vor. TOC Online Lehrgänge sind unter Beachtung ihrer Besonderheiten vom Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen erfasst.

 

1.2 Anmeldung und Bestätigung
Die Anmeldung muss online unter www.bimlaeb.de an viscan erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch die Bestätigung der viscan in Schrift- oder Textform rechtsverbindlich.

 

1.3 Hotel und Anfahrt
Die Zimmerbuchung muss vom Teilnehmer selber vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Sonderkonditionen oder freie Zimmerkontingente besteht nicht. 

 

1.4 Kontaktnachverfolgung bei Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung
Teilnehmer an Präsenzveranstaltungen müssen die von viscan vorgegebene Kontaktnachverfolgungs-App (Luca-App oder e-guest-App) benutzen. Hierzu registrieren Sie sich bitte vor der Veranstaltung durch Einscannen des von viscan für die Veranstaltung generierten QR-Codes.

 

1.5 Umbuchung oder Stornierung durch viscan
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von viscan zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei einer Präsenzveranstaltung behält sich die viscan in diesen Fällen vor, anstelle einer Stornierung die Teilnehmer auf eine entsprechende Online-Veranstaltung umzubuchen, die an Qualität und Wissensvermittlung der Präsenzveranstaltung entspricht. Bei Umbuchung einer Tagung oder Konferenz erhalten die Teilnehmer einen angemessenen Preisnachlass, der insbesondere die fehlende Möglichkeit der Teilnahme am Rahmenprogramm vor Ort zum persönlichen Austausch und zur Erweiterung des beruflichen Netzwerkes berücksichtigt.

Die vorstehenden Regelungen stellen keinen Rücktrittsgrund für die Teilnehmer dar. Sie finden auch dann Anwendung, wenn viscan die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund des Erreichens der Mindesteilnehmeranzahl bereits bestätigt hat.

Die viscan behält sich vor, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen.

Bei Stornierung durch die viscan besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der viscan.

 

1.6 Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer
Abmeldungen und Umbuchungen müssen in Schrift- oder Textform erfolgen. Bei einer Abmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von EUR 300,- zzgl. MWST. erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel bzw. der Eingang der Mail beim Veranstalter (siehe Impressum). Sofern die volle Teilnahmegebühr fällig wird, senden wir nach Eingang des Rechnungsbetrages die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung muss ebenfalls in Schriftform bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Danach ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.

Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei keine Rechnungskorrektur vornehmen. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer erfolgt eine Rechnungskorrektur.

Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.

 

1.7 Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Viscan haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Ein Auswahlverschulden bezüglich der Wahl des Veranstaltungsortes wird nicht übernommen. Im Falle der Durchführung einer Online-Veranstaltung übernimmt viscan keine Gewähr für die technisch einwandfreie Übermittlung und den Empfang der Daten. 

 

1.8 Veranstaltungsunterlagen
Die Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt.

 

1.9 Urheberrechte
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen - Manuskripten, Übungen und Fallstudien – sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran liegen ausschließlich beim viscan. Den Teilnehmern wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung – auch wenn sie nur auszugsweise erfolgt - bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der viscan GmbH. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Ton- und Bildaufnahmen gleich welcher Art sind bei sämtlichen Veranstaltungsformaten der viscan (Präsenz oder Online) untersagt. Online-Veranstaltungen dürfen ausschließlich durch den angemeldeten Teilnehmer genutzt werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Veranstaltungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

 

1.10 Veranstaltungsgebühren
Die Veranstaltungsgebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, bei Präsenzveranstaltungen auch das Mittagessen an jedem vollen Veranstaltungstag, sowie die Pausengetränke. Die Veranstaltungsgebühren verstehen sich netto. Der Einsatz von spezieller Hard- und/oder Software kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und werden von der viscan bei der Anmelung ausgewiesen. 

 

1.11 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen. 

Sie sind zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines  Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, Ihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

 

1.12 Teilnahmebescheinigungen
Zu jedem Seminar, Forum, Lehrgang, Workshop, Technischem Online Cours und Spezialtag erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Je nach Veranstaltungsformat wird diese vor Ort ausgegeben, per Post versandt oder nach Abschluss eines Technischem Online Cours digital zur Verfügung gestellt. Teilnahmebescheinigungen für Tagungen und Konferenzen werden nur auf Nachfrage erstellt.

1.13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Schwäbisch Hall.

 

1.14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

 

1.15 Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

 

1.16 Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotografien und/oder Filmaufnahmen im Auftrag von viscan erstellt werden und diese Fotografien bzw. Filmaufnahmen einen Teilnehmer erkennen lassen, erklärt die betroffene Person ihr Einverständnis hiermit und mit der (unentgeltlichen) Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen von viscan und dem BIM LÄB für vergleichbare Veranstaltungen, insbesondere durch Printwerbung, Internet, Social Media, sonstige Druckwerke und Presseartikel. Eine Verwendung der fotografischen bzw. filmischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Fotografien oder Filmaufnahmen an Dritte ist unzulässig. , es sei denn an Pressevertreter für Presseberichte zu der Veranstaltung. Referenten und Teilnehmer gelten insoweit nicht als Dritte.

Die betroffene Person willigt ferner darin ein, dass die Fotografien von viscan in digitaler Form für die vorstehend beschriebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.

Sollte die betroffen Person mit der Anfertigung einer fotografischen oder filmischen Darstellung seiner Person nicht einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung am Check-in-Counter. Die betroffene Person kann einer etwaigen Verwendung seiner Fotografien bzw. Filmaufnahmen zu Werbezwecken für die Zukunft jederzeit durch eine Mitteilung in Textform gegenüber der viscan widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird die viscan die betroffenen Fotografien bzw. Filmaufnahmen nicht mehr weiter zu Werbezwecken verwenden und die digital gespeicherten Fotografien löschen, sofern die Person identifizierbar ist.

 

1.17 Einwilligung zur Weitergabe von Teilnehmerlisten
Der Teilnehmer willigt auch darin ein, dass die Teilnehmerliste mit den von ihm angegebenen Daten (Name, E-Mail-Ad­res­se, Unternehmen) zur Ansicht ausgelegt und in Einzelfällen an andere Teilnehmer der Veranstaltung und präsente Aussteller sowie Sponsoren weitergegeben werden, um den gegenseitigen Kontakt zu erleichtern. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, die Daten an interessierte Dritte weiterzugeben. In diesen Fällen werden die Teilnehmer zuvor darüber informiert. Der Verwendung der Daten zu diesem Zweck kann der Teilnehmer jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber viscan widersprechen.

 

1.18 Online Streitbeilegungs-Plattform
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: Online Dispute Resolution | European Commission 

Die viscan ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

1.19 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten weisen wir hin. 

 

1.20 Widerrufsrecht für Verbraucher
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein kann (§ 312g BGB). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn bei einem TOC Online Lehrgang der Zugangscode verwendet wurde. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Sofern Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: info@vican.de

2.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen für firmeninterne Inhouse-Events-Trainings- und Beratungsleistungen im BIM LÄB BW durch viscan gmbh

 

2.1 Leistungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Behörden, Vereine, Forschungseinrichtungen oder ähnliche Institutionen im Folgenden Vertragspartner genannt. Viscan GmbH, im Folgenden viscan genannt, erbringt die im durch den Vertragspartner schriftlich bestätigten Angebot beschriebenen Inhouse-Trainings- und Beratungsleistungen, sowie Eventbezogenen Leistungen zu den angebotenen Konditionen.

Viscan behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Unfall) den Wechsel von vorgesehenen Referenten durch gleich qualifizierte Referenten vor. 

 

2.2 Beauftragung und Bestätigung
Die Beauftragung durch den Vertragspartner muss per E-Mail, Fax oder Post an die viscan gerichtet sein. Beauftragungen werden in Schrift- oder Textform durch viscan bestätigt und sind damit rechtsverbindlich.

 

2.3 Einbindung bei Folgeprojekten
Der Vertragspartner verpflichtet sich etwaige Folgeprojekte mit einem durch viscan vermittelten Trainer oder Berater in einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren nach der jeweiligen Leistungserbringung ausschließlich über die viscan abzuwickeln bzw. eine entsprechende Ausnahmeregelung für die direkte Beauftragung des Referenten bei viscan einzuholen. Bei Zuwiderhandlung durch den Vertragspartner behält sich viscan vor mindestens 30% des entgangenen Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

 

2.4 Stornierung durch viscan GmbH
Bei Ausfall einer Veranstaltung wegen Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von viscan zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die viscan behält sich vor, in diesen Fällen anstelle der Stornierung der Veranstaltung eine entsprechende Online-Veranstaltung durchzuführen, die an Qualität und Wissensvermittlung der Präsenzveranstaltung entspricht. Dies stellt keinen Rücktrittsgrund für den Vertragspartner dar.

Im Fall der Stornierung durch viscan besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits für die beauftragte Maßnahme gezahlten Gebühren.

 

2.5 Stornierung oder Umbuchung durch den Vertragspartner
Stornierungen durch den Vertragspartner müssen in Schriftform erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bei Nichtabnahme der Leistung wird bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises und ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn der gesamte vereinbarte Preis fällig.

Umbuchungen sind bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt erfolgende Umbuchungen werden dem Vertragspartner mit 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

Bei Beauftragungen ohne vereinbarten Durchführungstermin muss eine Durchführung / Erbringung der Veranstaltung bzw. der beauftragten Leistung innerhalb von 12 Monaten nach Beauftragung stattfinden. Andernfalls werden 50% des vereinbarten Seminarpreises auch ohne Durchführung fällig.

 

2.6 Veranstaltungsunterlagen
Die Teilnehmer der entsprechenden Inhouse-Trainings- oder Beratungsmaßnahme erhalten ausführliche Veranstaltungsunterlagen.

 

2.7 Urheberrechte
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen - Manuskripten, Übungen und Fallstudien – sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte hieran liegen ausschließlich bei viscan. Den Teilnehmern wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung – auch wenn sie nur auszugsweise erfolgt - bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der viscan GmbH. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Ton- und Bildaufnahmen gleich welcher Art sind bei sämtlichen Veranstaltungsformaten der viscan (Präsenz oder Online) untersagt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Veranstaltungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

 

2.8 Haftung
Die im Rahmen der Trainings- und Beratungsleistung zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen (auch in elektronischer Form) werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. viscan haftet nicht für die Inhalte des Seminars, wie es tatsächlich durchgeführt wird. Dies liegt im Benehmen des Seminarleiters.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Falle der Durchführung einer Online-Veranstaltung übernimmt viscan keine Gewähr für die technisch einwandfreie Übermittlung und den Empfang der Daten. 

 

2.9 Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Bitte prüfen Sie, ob eine ausgedruckte Version der Rechnung benötigt wird. Für diesen Fall berechnen wir pauschal 5,- Euro.

Die Fakturierung durch viscan erfolgt ausschließlich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Dies gilt ausdrücklich auch bei Vorlage einer Steuerbefreiung i. S. d. § 4 Nr. 21 b) UStG durch den Kunden.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. 

 

2.10 Teilnahmebescheinigungen
Zu jedes firmeninterne Inhouse-Seminar, Lehrgang und Spezialtag erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

 

2.11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Düsseldorf.

 

2.12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

 

2.13 Schriftlichkeit
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses, der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.

 

2.14 Verwendung Ihrer Daten
Auf unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten auf www.bim-laeb.de weisen wir hin.

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